Vermieter und Verkäufer eines Objektes müssen den Energieausweis des Gebäudes verpflichtend vorweisen. Das EAVG, oder auch Energieausweisvorlagegesetz genannt, ist dazu da, um aufzuzeigen, ob die Energieeffizienz eines Hauses verbessert werden sollte. Je energieeffizienter ein Objekt, desto niedriger sind der Energieverbrauch und so auch die Betriebskosten, was sich auch auf den Wert des Objektes und die Umwelt positiv auswirkt.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Dabei werden die dafür notwendigen Kennwerte wie Heizwärmebedarf (HWB), Primärenergiebedarf (PEB), CO2-Emissionen sowie der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) dargestellt.
Die wichtigste Kennzahl darunter ist der Heizwärmebedarf. Dieser gibt an, wie hoch der Energiebedarf zum Heizen des Objektes ist und wird in kWh/m2 gemessen. Die Energiekennzahl zeigt den Heizwärmebedarf an, je niedriger die Kennzahl ist, desto besser die Energieeffizienz und desto geringer der Energieverbrauch und somit auch die Kosten. Mittels Energieeffizienzklassen, die von A++ für sehr gut bis G für sehr schlecht eingeteilt sind, kann der Gesamtenergieeffizienzfaktor abgeschätzt werden.
Klasse |
fGEE |
A++ |
≤ 0,55 |
A+ |
≤ 0,70 |
A |
≤ 0,85 |
B |
≤ 1,00 |
C |
≤ 1,75 |
D |
≤ 2,50 |
E |
≤ 3,25 |
F |
≤ 4,00 |
G |
> 4,00 |
Tipp: Sie möchten umziehen? Sehen Sie sich den Energieausweis Ihres neuen Zuhauses genau an. So können Sie Ihren zukünftigen Energieverbrauch und die Kosten besser abschätzen.
Wozu wird ein Energieausweis gebraucht?
Der Energieausweis gilt als das Energie-Gütesiegel für Immobilien. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei Vertragserklärung vorzulegen. Ab Abgabe ist der Energieausweis dann 10 Jahre gültig. Auch in Inseraten müssen der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor angegeben werden.
Die Werte, die aus dem Energieausweis abgelesen werden können, helfen dabei, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu optimieren. Sind die Werte schlecht, sollten energieeffiziente Maßnahmen und Sanierungen durchgeführt werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren und Kosten zu sparen. Durch den verpflichtenden Energieausweis soll die Energieeffizienz von Gebäuden europaweit verbessert werden.
Tipp: Weitere wichtige Begriffe rund um Energie werden
hier erklärt.
Was steht im Energieausweis?
Folgende Werte müssen in einem Energieausweis angegeben sein:
- Heizwärmebedarf (HWB): Wärmebedarf um einen Raum heizen zu können
- Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB): Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung
- Heizenergiebedarf (HEB): Nutzenergiebedarf
- Endenergiebedarf (EEB)
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
- Primärenergiebedarf (PED): gesamte Energie, die im Gebäude benötigt wird
- Kohlendioxidemissionen (CO2)
- Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserungen der Energieeffizienz
Neben all den oben ausgeführten Werten sind im Energieausweis auch Informationen zum Gebäude angeführt: Standort, Gebäudetyp, Bruttogrundfläche etc.
Hinweis: Der Energieausweis alleine sagt nichts über den garantierten Energieverbrauch aus. Das Nutzungsverhalten der im Gebäude lebenden Personen ist entscheidend für den Energiebedarf. Infos wie Sie Ihren Energiebedarf und somit Ihre Kosten senken können erhalten Sie unter:
"7 Tipps um Heizkosten und Energie zu sparen".
Benötigt jedes Gebäude einen Energieausweis?
Nicht jedes Objekt benötigt einen Energieausweis. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Ausstellung eines Energieausweises nicht notwendig ist:
- Gebäude, die provisorisch und für eine Nutzungsdauer von unter 2 Jahren errichtet wurden
- Freistehende Gebäude, deren Gesamtnutzfläche unter 50 Quadratmetern liegt
- Immobilien, die abgerissen werden
Wohngebäude, die nur während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr genutzt werden (z.B. Ferienhäuser, Badehütten etc.). Der voraussichtliche Energiebedarf liegt – wegen der eingeschränkten Nutzungszeit – unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Energieausweise müssen von einem Sachverständigen ausgestellt werden. Darunter fallen etwa Architekten, Ingenieure oder auch Energieberater. Auch unsere Energieberater informieren und beraten Sie gerne. Mehr Infos erhalten Sie unter: kelag.at/energieausweis.
Sie möchten sichergehen, dass Ihr Gebäude energieeffizient ist? Unsere Kelag-Experten beraten und informieren Sie gerne!
