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Klimaschutz: Erneuerbare Energien für ganz Österreich

Ab dem Jahr 2030 wird Österreichs Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen die Klimakrise. Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, soll die Energiewende für Österreich einleiten, ein zentraler Punkt darin: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

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Das in Österreich neu beschlossene Erneuerbare-Ausbau-Gesetzt (EAG) schafft neue Chancen, um sich aktiv an der Energiewende und somit dem Klimaschutz zu beteiligen. Eine Möglichkeit ist die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in Form einer Erneuer-baren-Energie-Gemeinschaft. Wie der Name schon verrät, steht die Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien im Fokus. Dazu zählt Energie, wie etwa Wärme und Strom, die durch Photovoltaikanlagen, Wasser- oder auch Windkraft produziert wird.

Was sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften?

In einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft schließen sich mehrere unterschiedliche Akteure zusammen und erzeugen über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam erneuerbare Energie. Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder auch kurz EEG genannt, darf Energie aus erneuerbaren Quellen

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erzeugen

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nutzen

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teilen

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speichern

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verkaufen


Damit schaffen die EEGs neue Möglichkeiten für eine lokale Stromversorgung, die zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie stammt. Den Energiegemeinschaften ist es erlaubt, das Stromnetz des Netzbetreibers zu nützen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Teilnehmer demselben Netzbetreiber unterliegen. EEGs sind immer auf den „Nahebereich“ beschränkt, der im Stromnetz durch die Netzebenen bestimmt wird.

Gemäß dem Erneuerbare-Ausbau-Gesetz gibt es je nach Netzebene zwei Erneuerbare-Energie-Gemeinschafts-Modelle:

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im lokalen Nahbereich: Die Teilnehmer sind über die Niederspannungs-Ortsnetzleitungen (inkl. Niederspannungs-Sammelschiene in der Transformatorstation), die alle an einer Trafostation angeschlossen sind, verbunden.
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im regionalen Nahbereich: Für die Verbindung der Teilnehmer werden auch Mittelspannungsleitungen (inkl. Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk) zwischen mehreren Trafostationen in Anspruch genommen.

Als Organisationsform für die EEGs ist vieles möglich. Es kann sich dabei etwa um einen Verein aber auch um eine Kapitalgesellschaft handeln. Welche Organisationsform auch gewählt wird, die Gemeinnützigkeit muss immer im Vordergrund stehen.

Dass das Hauptziel der EEGs nicht im finanziellen Gewinn liegt, muss entweder in den Vereinsstatuten verankert sein oder eindeutig aus der Organisationsform hervorgehen. Ihre zentrale Aufgabe liegt darin, für Bürger, Gemeinden und KMUs eine Möglichkeit zu schaffen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen, in dem sie lokale, erneuerbare Energien erzeugen und nutzen.

Mitglieder oder Gründer/Inhaber der Energiegemeinschaften können sowohl Privat- als auch Rechtspersonen, sowie Gemeinden, lokale Behörden oder KMUs sein. Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, dass sie sich im Nahebereich der Erzeugungsanlage befinden.

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Bürger, Gemeinden und KMUs können aktiv zur Energiewende beitragen.

Wie funktioniert eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft?

Gemäß dem Erneuerbare-Ausbau-Gesetz steht in einer EEG die Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger im Fokus. Sie besteht immer aus mindestens zwei Teilnehmern und mindestens einer erneuerbaren Energiequelle.

Zwischen den Inhabern und Mitgliedern der Energiegemeinschaft besteht ein Vertragsverhältnis, in dem auch geregelt ist, zu welchen Konditionen der erzeugte Strom geteilt wird. Falls zu viel Strom produziert wird, kann dieser über den Netzbetreiber und Stromlieferanten vergütet werden. Wird zu wenig Strom für die Energiegemeinschaft produziert, können die Mitglieder der EEG von ihrem jeweiligen Stromanbieter den Strom beziehen. Alle Mitglieder haben nach wie vor einen Stromliefervertrag mit einem Energieunternehmen ihrer Wahl sowie einen Netznutzungsvertrag.

Eine essenzielle Rolle in den EEGs spielt auch die lokale Eingrenzung. Die Teilnehmer müssen sich alle im selben Netzgebiet befinden, was heißt, dass alle Mitglieder einen Netznutzungsvertrag mit ein und demselben Netzbetreiber haben. Dadurch ergibt sich innerhalb der Energiegemeinschaft ein günstigerer Netztarif, also geringere Netzkosten.

Lokalität Energieform Entscheidungsmacht Aktivitäten Zweck
lokal & regional 100 % erneuerbare Energie (Strom, Wärme, biogene Treibstoffe) Anteilseigner/Mitglieder zu 100 % erneuerbare Energien erzeugen, nutzen, teilen, speichern und/oder verkaufen aktive Teilnahme an der Energiewende, keine Gewinnerzielung

Beispiel aus der Praxis:

Wie könnte nun so eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft in der Praxis aussehen? Ein Unternehmen installiert auf dem Dach eine Photovoltaikanlage. Die Energie, die nicht direkt durch das Unternehmen verbraucht wird, soll mit den Bewohnern der Gemeinde geteilt werden. Durch die Gründung einer EEG, können die Mitglieder der EEG – in diesem Fall die Bewohner der Gemeinde – den erzeugten Strom der Photovoltaikanlage nutzen.

Wer kann eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gründen bzw. Mitglied werden?

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft besteht immer aus mindestens zwei Teilnehmern. Jeder, der eine EEG gründen oder auch Mitglied sein möchte, kann das tun: natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen (z. B. die Republik Österreich für die Polizeidienststelle im Ort), sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch Privatunternehmen können sich an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften beteiligen, solange die Teilnahme nicht der gewerblichen und beruflichen Haupttätigkeit entspricht.

Warum eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gründen – die Vorteile

Warum sollte man eine EEG gründen oder daran teilnehmen? Der Zweck Erneuerbarer-Energie-Gemeinschaften liegt darin, dem Gemeinwesen zu nutzen. Sie sollen nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen:

Ökologische Vorteile

Die EEGs sorgen dafür, dass jeder Bürger aktiv an der Energiewende teilnehmen kann und lokal erzeugte Energie auch im unmittelbaren Umfeld genutzt wird. Dadurch werden lange Übertragungswege vermieden und der CO2-Fußabdruck der Mitglieder, der Region und des Landes verringert. Es wird ein neues Bewusstsein dafür geschaffen, wie und wo Strom produziert wird.

Wirtschaftliche Vorteile

Energiegemeinschaften können die Energie selbst nutzen aber auch untereinander verkaufen. Verkaufen die Mitglieder die selbst erzeugte Energie zu einem höheren Preis als sie durch die Einspeisung ins Netz bekommen würden, ziehen sie auch einen wirtschaftlichen Vorteil daraus.

Neben den erwähnten wirtschaftlichen Vorteilen einer EEG kommt hinzu, dass jede Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, die mehr Strom produziert als verbraucht wird, diesen grünen Strom ins Netz einspeisen kann und zuzüglich Marktprämien rückvergütet bekommt. Wird eine neue Photovoltaikanlage errichtet, kann die EEG auch eine Investitionsförderung beantragen.

  • Entfall des erneuerbaren Förderbeitrags
  • Entfall der Elektrizitäts-Abgabe für Strom aus Photovoltaik (1,50 ct/kWh)
  • Reduktion der Netzentgelte (60 % im lokalen Bereich, 30 % im regionalen Bereich)
  • Für die Energie, die innerhalb der EEG selbst produziert und verbraucht wird, profitieren die Teilnehmer auch von verringerte n Netzgebühren (lokal und regionale Reduktion) und entfallenden Abgaben.
Sozialgemeinschaftliche Vorteile

Energiegemeinschaften geben jedem die Möglichkeit sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und lokal erzeugten grünen Strom zu nutzen. Dadurch wird das Bewusstsein für den Klimaschutz und die Notwendigkeit erneuerbarer Energien in der Bevölkerung gestärkt. Durch die vielfältigen Möglichkeiten sich an Energiegemeinschaften zu beteiligen (Privat- und Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden, KMUs etc.), wird auch der gemeinsame Austausch und der sozialgemeinschaftliche Zusammenhalt in der Bevölkerung verbessert.

Wie umweltfreundlich sind erneuerbare Energien?

Die vermehrte Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien steht im Fokus der österreichischen Klimastrategie. Denn bis 2030 muss Österreich die Treibhausgase um 36 Prozent im Vergleich zu 2005 reduzieren. Um dieses Klimaziel zu erreichen, braucht es unter anderem ein nachhaltiges Energiesystem, weshalb die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ins Leben gerufen wurden.

Photovoltaik, Wasser und Wind zählen zu den regenerativen Technologien, um Strom zu erzeugen. Gelten diese Formen der Stromproduktion dadurch automatisch als nachhaltig und umweltfreundlich? Das Schweizer Bundesamt für Energie ließ einen Ökobilanz-Vergleich verschiedener Stromerzeugungsarten erstellen. Das Ergebnis: Strom aus Wind, Wasser und Photovoltaik ist definitiv am umweltfreundlichsten.

Das Vorurteil, dass die Produktion der Photovoltaikmodule mehr Energie verbraucht, als eine Photovoltaikanlage liefern kann, ist schlichtweg falsch. Laut Fraunhofer-Institut amortisieren sich PV-Anlagen bereits nach etwa zweieinhalb Jahren energetisch. Wie Photovoltaikanlagen erzeugt auch die Wasserkraft – ohne direkte CO2-Emission – Strom und deckt dadurch die Grundversorgung mit elektrischer Energie.

Windanlagen amortisieren sich aus energetischer Sicht schneller als jede andere erneuerbare Energieform. Denn bereits nach wenigen Monaten hat die Windenergieanlage so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss.

# Photovoltaik # Energiewende
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